Das Thema der Maklervergütung ist oft von Missverständnissen und Gerüchten umgeben. Deshalb möchten wir Ihnen hier einen kurzen Überblick darüber geben:
Ein Immobilienmakler wird nur dann bezahlt, wenn er einen Verkauf erfolgreich durchgeführt hat. Dann bekommt er einen bestimmten Prozentsatz des Verkaufspreises ausgezahlt. Wie viel Prozent des Verkaufspreises, also wie viel Provision der Makler bekommt, ist gesetzlich nicht festgelegt.
Grundsätzlich ist die Provision also frei verhandelbar.
Die Maklercourtage, auch als Maklerprovision bekannt, variiert je nach Bundesland und beträgt in der Regel zwischen 3,57% und 7% des Kaufpreises der Immobilie. In einigen Regionen trägt ausschließlich der Käufer die Kosten der Provision, während sie in anderen Fällen zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt wird, da der Makler für beide Parteien tätig ist. Die Angemessenheit der Maklercourtage hängt vom individuellen Fall ab und wird oft zwischen den Beteiligten verhandelt.
Im Falle der Vermietung gilt seit der Einführung des Bestellerprinzips im Jahr 2015, dass derjenige, der den Makler beauftragt hat, auch für die Zahlung der Maklerprovision verantwortlich ist. In den meisten Fällen ist der Vermieter der Auftraggeber und somit verpflichtet, die Provision zu zahlen. Auch hier gibt es keine gesetzlich festgelegte Höchstgrenze für die Maklerprovision, sodass Vermieter mit Maklern über die Höhe der Provision verhandeln können.